Wohn- und Selbsthilfegruppen,Die Gründung ambulanter Wohngruppen wird mit einem Zuschuss von 2.500,00 € je Versicherten unterstützt. Die Förderung erhält nur jemand, der als pflegebedürftig gilt (Pflegegrad 1 bis 5). Je Wohngruppe beträgt der Gesamtbetrag maximal 10.000,00 €. Mit dem Zuschuss können notwendige Umbaumaßnahmen für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der Wohnung mitfinanziert werden.Beschäftigt die Wohngruppe (maximal zwölf Bewohner, davon mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1) eine zur Aufgabenerbringung beauftragte Person, wird zusätzlich eine zweckgebundene Pauschale von 214,00 € monatlich je Pflegebedürftigen von der Pflegekasse gezahlt.
Ihr Kontakt zu uns…Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Barrierefreiheit und leichte Sprache
Zurück zur Hauptseite? Sonderseite schließen oder Homebutton drücken.
Wohn- und Selbsthilfegruppen,Die Gründung ambulanter Wohngruppen wird mit einem Zuschuss von 2.500,00 € je Versicherten unterstützt. Die Förderung erhält nur jemand, der als pflegebedürftig gilt (Pflegegrad 1 bis 5). Je Wohngruppe beträgt der Gesamtbetrag maximal 10.000,00 €. Mit dem Zuschuss können notwendige Umbaumaßnahmen für die altersgerechte und barrierearme Umgestaltung der Wohnung mitfinanziert werden.Beschäftigt die Wohngruppe (maximal zwölf Bewohner, davon mindestens drei Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1) eine zur Aufgabenerbringung beauftragte Person, wird zusätzlich eine zweckgebundene Pauschale von 214,00 € monatlich je Pflegebedürftigen von der Pflegekasse gezahlt.
Ihr Kontakt zu uns…Unser Team steht Ihnen gerne in Würzburg oder Radebeul zur Verfügung. Kurze Wege und der direkte Kontakt sichert Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Wünsche.
Koenig und Bauer BKK. Werden Sie jetzt Mitglied einer starken Gemeinschaft. Gerne beraten wir Sie.