Alles im Überblick Elektronische Gesundheitskarte (eGK) Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich als Versicherter der Koenig & Bauer BKK gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und allen Leistungserbringern aus und können damit die Leistungen der Koenig & Bauer BKK in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie zu jedem Arztbesuch Ihre eGK mit. Bitte verwenden Sie immer nur die neueste eGK die Sie von der Koenig & Bauer BKK zugesendet bekommen, jede vorherige Karte wird automatisch gesperrt. Aktuelle Funktionen der Gesundheitskarte Bei Ausgabe der eGK sind die sogenannten administrativen Daten gespeichert: Name Vorname Geburtsdatum Anschrift Geschlecht Versichertennummer Kassenzugehörigkeit Versichertenstatus Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite ermöglicht medizinische Behandlungen in vielen europäischen Ländern. Ziele der eGK Die eGK ist ein Projekt aller gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden drei große Ziele verfolgt: Verbessern der Kommunikation zwischen allen Beteiligten der Gesundheitsversorgung, Patientenrechte und Patientendaten schützen, Verbesserung der Versorgung durch Transparenz, Qualität und Wirtschaftlichkeit Mit der elektronischen Gesundheitskarte sind die technische Voraussetzung geschaffen worden, die Vernetzung im Gesundheitswesen voranzutreiben und künftig auch eine Reihe von medizinischen Anwendungen in digitaler Form zu ermöglichen. Dazu zählen das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), der Elektronische Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS) und das Notfalldatenmanagement (NFDM). Elektronischer Datenaustausch Seit dem 01.07.2019 ist die Anbindung an die sogenannte „Telematikinfrastruktur“ (TI) für sämtliche Leistungserbringer wie, Ärzte, Krankenhäuser usw. verpflichtend. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Datenaustausch, z.B. Ihrer Adressdaten, zwischen der Koenig & Bauer BKK und dem jeweiligen Leistungserbringer stattfindet. Es genügt daher, wenn Sie uns Ihre Adressänderung schriftlich mitteilen Ebenso beinhaltet der Datenaustausch die Mitteilung Ihrer aktuellen Versichertenzeit. So kann es vorkommen, dass Sie beim Arztbesuch mit der Aussage konfrontiert werden, Sie seien nicht versichert. Solche Fallkonstellationen gibt es z. B. bei einem Arbeitgeberwechsel: Der bisherige Arbeitgeber hat Sie bei uns bereits ab-, der neue aber noch nicht angemeldet. Oder die Familienversicherung Ihres Kindes läuft aufgrund seines Alters aus und die Weiterversicherung ist noch nicht geklärt. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen. Wir freuen uns, mit Ihnen die nächsten Schritte in Richtung Zukunft zu gehen. Ihre Koenig & Bauer BKK
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