Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Professionelle Zahnreinigung Die Koenig & Bauer BKK unterstützt Maßnahmen der professionellen Zahnreinigung wie folgt: 1. Versicherte erhalten einen Zuschuss zu den von Ihnen ab vollendeten 18. Lebensjahr bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch genommenen Leistungen der professionellen Zahnreinigung. Diese umfasst das Entfernen der supragingi- valen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahn- zwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen an Zähnen, Implantaten oder Brückengliedern. 2. Für Kinder und Jugendliche bezuschusst die BKK Leistungen der professionellen Zahnreinigung als Ergänzung zu einer kieferorthopädisch genehmigten Behandlung mit einer festen Apparatur (Mulibracket i. S. d. § 29 Abs. 1 SGB V). Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen, Reinigung der Zahnzwischenräume, entfernen des Biofilms, Oberflächenpolitur der Zähne und geeignete Fluoridierungs- maßnahmen je Zahn. Zusätzlich werden bei Kindern und Jugendlichen in kieferorthopädischer Behandlung die Bögen und alle Zusatzteile entfernt und wieder eingegliedert. Leistungsumfang Die Koenig & Bauer BKK zahlt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt max. 40 € je Kalenderjahr. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Zahnarztes zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese im Original bei der Koenig & Bauer BKK zur Kostenerstattung/Kostenbeteiligung ein. Hinweise: Wird die professionelle Zahnreinigung von einem am Vertrag -Zahnersatz ohne Zuzahlung in der Regelversorgung- teilnehmenden Zahnarzt durchgeführt, zahlt die BKK die Kosten als Sachleistungen gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte. Die Leistungen der Osteopathie, der Prof. Zahnreinigung, sowie für Arzneimittel der besonderen Therapieform sind insgesamt auf maximal 360,00 € je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.
Der IGel-Monitor Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung ohne Zuzahlung in der Regelversorgung
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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Professionelle Zahnreinigung Die Koenig & Bauer BKK unterstützt Maßnahmen der professionellen Zahnreinigung wie folgt: 1. Versicherte erhalten einen Zuschuss zu den von Ihnen ab vollendeten 18. Lebensjahr bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch genommenen Leistungen der professionellen Zahnreinigung. Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahn-zwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen an Zähnen, Implantaten oder Brückengliedern. 2. Für Kinder und Jugendliche bezuschusst die BKK Leistungen der professionellen Zahnreinigung als Ergänzung zu einer kieferorthopädisch genehmigten Behandlung mit einer festen Apparatur (Mulibracket i. S. d. § 29 Abs. 1 SGB V). Diese umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen, Reinigung der Zahnzwischenräume, entfernen des Biofilms, Oberflächenpolitur der Zähne und geeignete Fluoridierungs-maßnahmen je Zahn. Zusätzlich werden bei Kindern und Jugendlichen in kieferorthopädischer Behandlung die Bögen und alle Zusatzteile entfernt und wieder eingegliedert. Leistungsumfang Die Koenig & Bauer BKK zahlt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt max. 40 € je Kalenderjahr. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Zahnarztes zahlen Sie zunächst selbst. Anschließend reichen Sie diese im Original bei der Koenig & Bauer BKK zu Kostenerstattung/Kostenbeteiligung ein. Hinweise: Wird die professionelle Zahnreinigung von einem am Vertrag -Zahnersatz ohne Zuzahlung in der Regelversorgung- teilnehmenden Zahnarzt durchgeführt, zahlt die BKK die Kosten als Sachleistungen gegen Vorlage der Krankenversichertenkarte. Die Leistungen der Osteopathie, der Prof. Zahnreinigung, sowie für Arzneimittel der besonderen Therapieform sind insgesamt auf maximal 360,00 € je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.
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