Unsere Leistungen - Da steckt so einiges für Sie drin! Alle gelben Bereiche gehören zu unseren umfangreichen Mehrleistungen, welche selbstverständlich in dem monatlichen Krankenkassenbeitrag bereits enthalten sind. Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihr Koenig & Bauer BKK Team. Dies hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet alle Fragen.
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Haushaltshilfe Die Koenig & Bauer BKK unterstützt Sie und übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass keine im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und dass ein Kind in Ihrem Haushalt lebt, welches bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Auch bei schweren Erkrankungen, insbesondere nach einem Krankenhausauf-enthalt, einer ambulanten Operation oder nach einer umfangreichen ambulanten Krankenhausbehandlung können Sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Entbindung, könnte ebenfalls eine Haushaltshilfe erforderlich sein, auch hier übernehmen wir die Kosten. Bitte beachten Sie, dass wenn die Haushaltshilfe nicht aufgrund eines stationären Krankenhausaufenthaltes benötigt wird, ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Gerne lassen wir Ihnen einen entsprechenden Vordruck zukommen. Bei der Haushaltshilfe handelt es sich um eine Antragsleistung. Die Genehmigung der Haushaltshilfe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen frühestens mit dem Eingangsdatum des Antrages erfolgen. Leistungshöhe Sofern die Haushaltshilfe bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, können grundsätzlich keine Kosten erstattet werden. Allerdings kann ein durch die Erbringung der Haushaltshilfe entstehender Verdienstausfall und ggf. erforderliche Fahrkosten erstattet werden. Die Kosten werden jedoch nicht immer vollumfänglich erstattet, sondern maximal bis zur Höhe der Kosten, die für eine nicht verwandte/verschwägerte Ersatzkraft entstanden wären. Sofern die Ersatzkraft mit dem Versicherten weder verwandt noch verschwägert ist, können grundsätzlich sämtliche Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe, welche durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen, erstattet werden. Die Erstattung ist jedoch auf eine angemessene Höhe und auf eine angemessene Stundenzahl begrenzt. Im Jahr 2024: 88,00 € für einen 8-Stunden-Tag bzw. 11,00 € pro Stunde Zuzahlung Die Zuzahlung der Versicherten beträgt ab dem 18. Lebensjahr 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € pro Tag. Das gilt nicht, wenn eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung erforderlich wird. Diese Leistung ist generell zuzahlungsfrei. Antrag Die notwendigen Formulare für die Beantragung der Haushaltshilfe erhalten Sie in der Mediathek. Über Einzelheiten und eventuelle weitere Möglichkeiten informieren wir Sie gerne.
Leistungen von A - Z im Überblick
Die Koenig & Bauer BKK bietet Ihnen alle gesetzlich vorgesehenen Leistungen rund um Ihre Krankenversicherung. Einfach kann jeder. Informieren Sie sich über die zahlreichen Zusatz- und Mehrleistungen der Koenig & Bauer BKK und nutzen Sie dieses Leistungsplus für sich und Ihre mitversicherten Familienangehörige
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Leitweg-ID (OZG-RE): 992-80239-15 Institutionskennzeichen (IK) 108833674 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-IdNr): DE290933593 Betriebsnummer 75925585
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